Kosten

Besuchszeiten der Kinder buchen + Kigabeiträge: (Stand 01.09.2023)

Sie haben die Möglichkeit ihr Kind für die verschiedenen Buchungszeiteneinheiten anzumelden:

Allgemeine Preise:

Regelkinder ab 3,00 Jahre:

  • A, 3,01 – 4,00 Stunden täglich: 120,- € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • B, 4,01 – 5,00 Stunden täglich: 135,- € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • C, 5,01 – 6,00 Stunden täglich: 150,- € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • D, 6,01 – 7,00 Stunden täglich: 165,-€ + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • E, 7,01 – 8,00 Stunden täglich: 180,- € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • F, 8,01 – 9,00 Stunden täglich: 200,-€ + 2,50 € Getränke- + Spielgeld

Bei den „Regelkindern“ (ab 3 Jahre) ermäßigt sich der Elternbeitrag um den Elternbeitragsermäßigungszuschuss des Freistaat Bayern.

Kleinkind bis 3 Jahre:

  • A, 3,01 – 4,00 Stunden täglich: 150,00 € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • B, 4,01 – 5,00 Stunden täglich: 165,00 € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • C, 5,01 – 6,00 Stunden täglich: 180,00 € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • D, 6,01 – 7,00 Stunden täglich: 195,00 € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • E, 7,01 – 8,00 Stunden täglich: 210,00 € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld
  • F, 8,01 – 9,00 Stunden täglich: 225,00 € + 2,50 € Getränke- + Spielgeld

Bei den Krippenkindern kann ein Antrag auf Bayrisches Krippengeld gestellt werden. Nähere Informationen beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie+ Soziales)

Die Buchungszeiteinheiten werden im Schnitt pro Tag einer Woche gewertet.
Die Buchungseinheit wird für 1 Jahr festgelegt. Der Kigabeitrag ist 12monatig fällig.
Für Geschwisterkinder, die zeitgleich in der Einrichtung sind, wird bei den Besuchszeiten eine Geschwisterermäßigung von 14,- € gewährt.

Geschenkegeld wird hingegen am Kindergartenjahresanfang zusätzlich eingesammelt.

Eine Ermäßigung bzw. Übernahme des Kindergartenbeitrages aus sozialen Gründen ist auf Antrag beim Landratsamt Schweinfurt möglich. Diesen Antrag müssen die Eltern selbst stellen.

Kindergartenneulinge haben nach der Eingewöhnungszeit die Möglichkeit die Buchungseinheit aufzustocken

Die Beiträge kürzen sich nach den von der Bayrischen Staatsregierung gezahlten Zuschüsse.
Für Regelkinder und seit 01.01.2020 auch für Krippenkinder, wobei die Ermäßigung der Krippenkinder vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

Erläuterungen dazu stehen auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Damit Ihr Kind auch. rechtlich. geschützt ist haben wir einen Versicherungsschutz nach§ 539 gegen Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Kindertageseinrichtung.
Ebenso während des Aufenthaltes in der Einrichtung bei Ausflügen und Veranstaltungen, solange Ihr Kind uns unterstellt ist.